Anforderungen an Gastfamilien

Didac legt grossen Wert auf eine sorgfältige Auswahl und Betreuung der Jugendlichen aus der Romandie. Wir begleiten sie während ihres Aufenthalts, nehmen deren Sorgen und Fragen ernst und unterstützen sie bei Problemen. Zudem sorgen wir für ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm.

Von den Gastfamilien erwarten wir daher folgendes:

  • Der/die Schüler:in verfügt über ein eigenes Zimmer.
  • Es wird grundsätzlich Hochdeutsch (teilweise Schweizerdeutsch) gesprochen.
  • Der Weg zur Schule dauert mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht länger als 60 Minuten.
  • Die Gastfamilie integriert den Gast ins Familienleben.

Für Au-pair-Gastfamilien gilt zusätzlich:

  • Die Arbeitszeit von max. 30 Stunden/Woche darf nicht überschritten werden.
  • Der/die Schüler/-in ist an drei, vier oder fünf Halbtagen in der Schule und steht während der Unterrichtszeit nicht für den Haushalt zur Verfügung.

Selbstverständlich sind wir auch für unsere Gastfamilien da! Wir kümmern uns um Vermittlung und Übersetzung, bei Ihnen zu Hause oder bei uns in der Schule.


Variante mit Au-pair-Arbeit


Sie haben die Qual der Wahl. Sie entscheiden, ob sie einen jeune homme oder ein jeune fille in ihre Familie aufnehmen. Zudem bestimmen Sie, ob der Schüler/die Schülerin 18, 25 oder 30 Stunden/Woche bei Ihnen arbeitet.

Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden in einem klar formulierten Arbeitsvertrag festgehalten. Dies ist nötig, um Konflikte zu vermeiden und Probleme schnell lösen zu können. Dieser Arbeitsvertrag beinhaltet sowohl rechtliche und versicherungstechnische Fragen als auch die Regelung der Verantwortlichkeiten.

Ausserdem werden in diesem Vertrag Angaben zur Arbeits- und Ferienzeit (fünf Wochen) und zur Lehrstellensuche (fünf Tage) festgehalten.


Variante ohne Au-pair-Arbeit


Unsere Jugendlichen kommen zu Ihnen als zahlende Gäste. Sie sind als Gastfamilie für Unterkunft, Verpflegung (Halbpension) und Familienanschluss verantwortlich.

Sie unterschreiben als Gastfamilie einen Beherbergungsvertrag mit dem/der Jugendlichen und seinen/ihren Eltern. In diesem Vertrag werden in gegenseitiger Absprache auch gewissen Vorgaben oder Erwartungen festgelegt (erzieherische Rahmenbedingungen, Ausgang etc.).

Es gibt zwei Varianten:

  • Gast für ein Jahr (Ende August bis Ende Juni). Während den Schulferien sind die Jugendlichen nicht in der Gastfamilie.
  • Gast für ein halbes Jahr (Anfang Februar bis Ende Juni). Die Jugendlichen beginnen ihr Jahr in England und beenden es in Bern. Während den Schulferien sind die Jugendlichen nicht in der Gastfamilie.