Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die Sie möglicherweise gerne stellen würden. Selbstverständlich können wir erstens nicht alle Fragen voraussehen und zweitens gibt es immer auch individuelle Antwortmöglichkeiten.
- Versicherungen, Krankheiten, Unfälle
Muss der Lohn auch bezahlt werden, wenn ein Aupair krank ist? Ja, während drei Wochen pro Jahr (kumulierbar).
Welche Versicherung zahlt? Wie viel? An welchen Arzt soll sich der Jugendliche richten? Man kann sich an jeden Arzt in der Deutsch- oder Westschweiz wenden, sofern die Krankenkasse dies abdeckt. Die Zahlung erfolgt drei Wochen nach Ausbruch der Krankheit.
Was soll man tun, wenn der/die Jugendliche oft krank ist? Ab dem 3. Krankheitstag kann die Gastfamilie ein ärztliches Zeugnis verlangen. Es ist grundsätzlich empfehlenswert, die Krankheitstage des Au-pairs zu notieren. P.S. Muss das Au-pair krankheitsbedingt vom Unterricht fernbleiben, ist die Gastfamilie verpflichtet die Schule über diese Abwesenheit zu orientieren..
Und bei einem Unfall? Die Gastfamilie ist verpflichtet, eine Versicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle für das Au-pair abzuschliessen. Im Falle eines Unfalls muss die Gastfamilie mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und die entsprechenden Dokumente ausfüllen.
Welche Versicherung soll abgeschlossen werden? Es ist der Gastfamilie grundsätzlich freigestellt, welche Versicherung sie abschliessen möchte. Am einfachsten erkundigen Sie sich bei ihrer persönlichen Versicherung.
Was ist zu tun, wenn bei der Arbeit des Jugendlichen etwas zu Bruche geht? Sofern es sich nicht um einen vorsätzlich herbeigeführten Schaden (grobe Fahrlässigkeit) handelt, haftet in solchen Fällen grundsätzlich der Arbeitgeber bzw. die Gastfamilie.
Muss sich die Gastfamilie am Wochenende um das Aupair kümmern und z.B. Kino- oder Schwimmbad-Eintritte bezahlen? Die Gastfamilie muss sich im Prinzip am Wochenende nicht um das Aupair kümmern. Grundsätzlich kann das Au-pair zwei Wochenenden pro Monat bei der Gastfamilie verbringen. Allerdings sollten die Jugendlichen so gut wie möglich ins Familienleben integriert werden. Jede Gastfamilie entscheidet daher individuell, ob Sie die Kosten für die Freizeitaktivitäten am Wochenende übernimmt. Das Vorgehen diesbezüglich sollte vorab mit dem Au-pair geklärt werden.
- Arbeit, Lohn, Kosten
Was müssen wir tun, nachdem das Aupair seine „Schnupperzeit“ bei uns beendet hat? Sie füllen das Formular Praktikums-Bericht aus und schicken es an Didac. Darin legen Sie fest, ob Sie den Vertrag unterzeichnen möchten, ob Sie mit dem Jugendlichen nicht zufrieden sind (und warum) oder ob Sie kein Aupair mehr möchten. Letzteres ist allerdings mit Kosten verbunden.
Wie berechnet man die Ferien? Wir halten uns bei der Berechnung an die gängige Praxis. Ein Arbeitstag dauert 8.6 Stunden und ergibt somit bei einer 100% Anstellung 43 Arbeitsstunden. Bei einer 100% Anstellung hätte Ihr Aupair Anrecht auf 25 Ferientage, wenn es ein komplettes Jahr bei Ihnen arbeitet.
Wenn Ihr Aupair 30 Stunden pro Woche arbeitet, so hat es Anrecht auf 17.5 Ferientage für ein komplettes Jahr. Wenn Ihr Aupair 25 Stunden pro Woche arbeitet, so hat es Anrecht auf 14.5 Ferientage für ein komplettes Jahr. Wenn Ihr Aupair 18 Stunden pro Woche arbeitet, so hat es Anrecht auf 10.5 Ferientage für ein komplettes Jahr.
Da Sie als Arbeitgeber fungieren, möchten wir die Schulzeit und den Arbeitsvertrag nicht zusammen vermischen. Wenn das Aupair während der Schulzeit Ferien nimmt, so haben wir in unserem Schulreglement eigene Regelungen getroffen, welche die Gastfamilie nicht tangieren sollten. Das heisst, dass die obenerwähnten Ferienansprüche komplett während den Arbeitstagen zu beziehen sind.
Wie arbeiten die Jugendlichen während den Schulferien? Genau wie während der Schulzeit. Zusätzliche Arbeitszeit kann mit dem Aupair vereinbart werden. Dies Zusatzstunden müssen selbstverständlich vergütet werden.
Wie werden einzeln bezogene Ferientage während den Schulferien verrechnet? Die Jugendlichen haben während ihres Aufenthalts in der Gastfamilie Anrecht auf 25 Ferientage. Wenn Ihr Aupair z.B. in der Mitte der Woche nach Hause geht, entspricht dies einer halben Ferienwoche, also zweieinhalb Tagen. Ansonsten werden einzelne Tage einfach aufaddiert.
Wie und wie viel muss man bezahlen? Gemäss der im Vertrag vereinbarten Stunden jeweils am Ende des Monats auf ein bereits bestehendes Bank- oder Postkonto. Alternativ dazu kann die Bezahlung auch bar gegen Quittung erfolgen.
Welche Kosten gegenüber Didac sind pro Monat resp. pro Jahr fällig? CHF 340.– Einschreibgebühr und CHF 80.– pro Monat multipliziert mit der Anzahl Monate, in denen das Aupair in der Gastfamilie gelebt hat. Ein angefangener Monat gilt als ganzer Monat. Die Rechnung wird pro Trimester fällig, also dreimal pro Jahr. Wenn der Jugendliche also das ganze Schuljahr (zehn Monate) bei Ihnen war, ergibt sich folgende Rechnung:
1. Einschreibgebühr: CHF 340.– fällig nach dem ersten Vorschlag eines Aupairs
2. Schulkosten, 10x CHF 80.–, also: CHF 320.– zahlbar am 1. November CHF 240.– zahlbar am 1. Februar CHF 240.– zahlbar am 1. Mai
Wenn das Aupair auf einen Ausflug mitkommt und die Kinder hütet, gilt dies als Arbeit? Wenn das Aupair eingeladen ist und bei der Arbeit freiwillig mithilft, gilt es nicht als Arbeitszeit. Hingegen gilt als Arbeitszeit, wenn das Aupair alleine für die Kinder verantwortlich ist und die Gasteltern etwas anderes unternehmen.
Wie viel muss die Gastfamilie für den Transport bezahlen? Die Gastfamilie ist für die Transportkosten zwischen ihrem Wohnort und der Schule verantwortlich.
Was zählt als Arbeitszeit, z.B. bei den Mahlzeiten? Wenn er/sie alleine für die Zubereitung der Mahlzeit und fürs Aufräumen der Küche verantwortlich ist, dann gilt dies als Arbeitszeit. Gleiches gilt, wenn das Aupair zwingend beim Essen dabei sein und helfen muss.
Falls die Gastfamilie ausserhalb der Schulferienzeit während längerer Zeit abwesend ist: Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden, damit der/die Schüler/-in trotzdem die Schule besuchen kann? Sind sowohl die Eltern als auch die Gastfamilie einverstanden, kann das Aupair alleine zu Hause bleiben. Mit der Zustimmung der Eltern darf er/sie auch mit der Gastfamilie in die Ferien reisen. Auch das Übernachten bei einem Kollegen oder einer Kollegin ist denkbar. Ferner kann sich auch Didac um eine Ersatzfamilie kümmern, was aber mit Kosten von CHF 35.– pro Nacht (Halbpension) verbunden ist. Diese Kosten fallen zu Lasten der Gastfamilie.
Wie werden einzelne Frei- oder Ferientage während der Schulzeit berechnet, wenn er/sie nur halbtags arbeitet und den andern Halbtag in der Schule ist? Jeder Halbtag gilt als ein Ferientag.
Muss am Ende der Vertragsdauer ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden? Ja, das ist Pflicht. Gerne stellen wir Ihnen ein Musterbeispiel zur Verfügung.
- Vertrag, Verhalten
Ausgangsregelung: Wie verhalte ich mich? Dies fällt, sofern die Vertragsbestimmungen nicht verletzt werden, in den Verantwortungsbereich der Eltern. Ist dies der Fall, muss die Gastfamilie die Eltern und/oder die Schule über das Geschehen informieren. Gleiches gilt, wenn die Gastfamilie Drogen- und/oder Alkoholprobleme feststellt.
Darf ich als Gastfamilie vom Aupair verlangen, dass sie/er am Wochenende früher vom Ausgang zurückkommt, auch wenn die Eltern mit dem Jugendlichen einen späteren Zeitpunkt vereinbart haben? Ja, weil die Gastfamilie während diesem Ausbildungsjahr die Verantwortung für das Aupair trägt.
Darf ich das Zimmer meines Gastes ungefragt betreten? Nein, das Zimmer gilt während dieser Zeit als „Eigentum“ des Jugendlichen. Die Intimsphäre muss respektiert werden. Mit dem Einverständnis des Jugendlichen, darf das Zimmer selbstverständlich betreten werden.
Vertragsauflösung: Wer ist Ansprechpartner und wer erhält eine Kopie? Diejenige Partei, die den Vertrag auflösen möchte (Gastfamilie resp. Aupair oder dessen Familie), benachrichtigt die andere Partei schriftlich mit Angabe der Gründe. Dieser Brief muss eingeschrieben unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen erfolgen. Eine Kopie des Schreibens ist ebenfalls an Didac zu richten (per normale Post).
Kann die Gastfamilie vom Jugendlichen verlangen, dass er jedes Wochenende nach Hause zurückzukehrt? Nein, das Aupair sollte mindestens jedes zweite Wochenende mit der Gastfamilie verbringen. Dies ist vor allem für die Integration in die Familie und für die Verbesserung der Sprachkenntnisse von Bedeutung. Ferner werden am Wochenende regelmässig spezielle Aktivitäten von Didac angeboten. Es kann ausserdem vorkommen, dass externe Prüfungen an Samstagen stattfinden.
Wie viel Zeit muss die Gastfamilie investieren, um den Jugendlichen bei seiner Arbeit anzulernen? Die benötigte Einarbeitungszeit ist bei jedem Aupair unterschiedlich. Daher ist eine genaue Zeitangabe nicht möglich. Auf jeden Fall muss die Gastfamilie dem Jugendlichen genügend Zeit und Hilfestellung geben, um sich mit den neuen Arbeiten vertraut zu machen.
Darf man die/den Jugendlichen in der Nacht mit den Kindern allein lassen? Ja, aber nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Einwilligung der Eltern.
Wie geht man vor, wenn das Aupair auch nach den vorgesehenen fünf Schnuppertagen noch keine Lehrstelle gefunden hat? In diesem Fall muss das Aupair entweder einen Ferientag beziehen oder unbezahlten Urlaub beantragen.
Beziehungen zwischen Eltern und Gasteltern: Was wird erwartet? Regelmässiger Kontakt zu den Eltern des Aupairs ist sicherlich empfehlenswert. Allfällige Probleme oder Unklarheiten können somit direkt mit den Eltern geklärt werden.
Wie integriert man die Jugendlichen am besten? Eine Grundvoraussetzung für die Integration der Jugendlichen ins Familienleben ist sicherlich das gegenseitige Interesse. Ausserdem helfen gemeinsame Gespräche nach dem Abendessen oder Freizeitaktivitäten am Wochenende.
Hygieneprobleme: Darf/muss man sie ansprechen? Ja, in Form eines taktvollen Gesprächs. Bei Bedarf können auch die Eltern informiert werden. Falls dies nicht den gewünschten Erfolg bringt, sollte die Schule kontaktiert werden.
Wie soll man reagieren, wenn das Aupair zu viel Zeit mit dem Computer oder Handy verbringt? Das Problem ansprechen und dem Jugendlichen Grenzen setzen. Vorab können Sie sich auch bei den Eltern erkundigen. Zur Not kontaktieren Sie die Schule.
Wie geht man mit Motivationsproblemen am besten um? In erster Linie geht es darum, die Gründe für das Motivationsproblem herauszufinden. Sprechen Sie mit dem Jugendlichen und kontaktieren Sie allenfalls die Eltern, die Gastfamilienberaterin oder die Leiterin Au-pair.
Angenommen, es geht gar nicht mehr mit dem Aupair? Auch hier steht das persönliche Gespräch im Vordergrund. In einem nächsten Schritte sollten Sie die Eltern und die Familienberaterin informieren. Diese kann Ihnen sicherlich als Mediatorin zur Seite stehen. Je früher sie ein Problem ansprechen, desto grösser ist die Chance, doch noch eine gemeinsame Lösung zu finden. Kommt es zu keiner Einigung, muss der Vertrag, unter Einhaltung der Kündigungsfrist (in den ersten drei Monaten sind dies zwei Wochen, danach ein Monat) leider aufgelöst werden.
- Allgemeine Fragen
GA, Libero-Abo – welches Billett eignet sich am besten? Dies ist situationsabhängig (Wohnorte Eltern und Gastfamilie, Häufigkeit der Heimkehr an den Wochenenden, etc.). Am besten wägt man die verschiedenen Angebote vorgängig gegeneinander ab..
Das Aupair benötigt für die Steuererklärung einen Lohnausweis. Ist die Gastfamilie dafür verantwortlich? Oder verfügt Didac über ein solches Formular? Ja, als Arbeitgeber muss die Gastfamilie eine Lohnbestätigung ausfüllen. Sie finden hierzu viele nützliche Informationen im Internet. Legen Sie den Arbeitsvertrag als Beleg dazu.
AHV-Beträge – Was muss man dazu wissen? Im Dossier, das jede Familie erhalten hat, sind die entsprechenden Adressen aufgelistet, geordnet nach Kantonen. Die Gastfamilien bezahlen 6,5% des Bruttolohns (basierend sowohl auf dem Natural- als auch auf dem effektiv ausbezahlten Lohn), zuzüglich einer Beteiligung an den Administrativkosten (je nach Kasse zwischen 1% und 2,5%. Im Schnitt zwischen 30.– und 50.– Franken).
Wie oft darf das private Festnetztelefon der Gastfamilie vom Jugendlichen benutzt werden? Die Gastfamilie bestimmt diese Grenze. Es darf aber von den jungen Leuten erwartet werden, dass sie das Festnetz nur für kurze Gespräche benützen. Wichtig ist eine klare Regelung.
Wer kommt für die Kosten der Kinderbetreuung auf, wenn das Aupair verhindert ist? Beispiele: Das Aupair absolviert einen Schnuppertag bei einem Lehrbetrieb oder die Kinder sind krank und das Aupair muss in die Schule. Schnuppern ist im Vertrag vorgesehen. Die Gastfamilie muss sich in diesem Fall ohne die Hilfe von Didac um einen Ersatz-Babysitter kümmern. Im Notfall hilft in gewissen Fällen auch das Rote Kreuz weiter.
Wer übernimmt die Organisation und die Kosten für die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle? Der Jugendliche muss bei seiner Heimatgemeinde eine Wohnsitzbestätigung oder einen Heimatausweis beantragen und dieses Dokument dann bei der Einwohnerkontrolle der Gastfamilie deponieren. Die Kosten für dieses Papier gehen zu Lasten des Jugendlichen.
Wo erhält man eine Bestätigung für die Steuerverwaltung um die Unkosten der Kinderbetreuung zu deklarieren? Eine solche Bestätigung braucht es nicht. Es genügt, der Steuererklärung eine Kopie der bezahlten Löhne beizulegen.
Falls Sie sich nach der ersten „Schnupperzeit“ noch nicht sicher sind, ob das Aupair in Ihre Familie passt: Ist es möglich einen zweiten „Schnuppertag“ durchzuführen? Ja, das ist grundsätzlich möglich. Es wäre aber eine schöne Geste, wenn die Gastfamilie zumindest die Kosten für die erneute Anreise übernehmen würde.
Wer informiert die Jugendlichen und deren Eltern, wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt? Die Gastfamilie informiert die Jugendlichen und deren Eltern. Ausserdem schickt sie der Familienbetreuerin den Praktikums-Bericht zurück. Diese unterbreitet der Gastfamilie wiederum einen neuen Vorschlag.